Erklärung zur Barrierefreiheit

Version 2.0 – Stand 9. April 2025

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität, Infrastruktur (BMIMI) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mach-was-mit-sinn.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Es sind keine Ausnahmen im Sinne der Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vorhanden.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Für einige der eingebetteten Videos sind keine inhaltlich identischen Alternativen zu Video/Audio verfügbar. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt nicht erfüllt.
  • Manche anderssprachige Texteile sind nicht mit dem dafür vorgesehenen lang-Attribut gekennzeichnet. Die Redakteur*innen werden geschult, anderssprachige Textteile zu kennzeichnen. Das WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen ist daher nicht vollständig erfüllt. Die vollständige Behebung stellt aus unserer Sicht eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmung dar.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte von Dritten (Cookiebot, ...), die nicht im Einflussbereich des BMIMI liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Dadurch sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.3.1 Info und Beziehungen, 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 1.4.10 Umfluss nicht erfüllt. Für diese Inhalte von Dritten kann daher keine Aussage in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen getätigt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. November 2023 erstellt und am 9. April 2025 aktualisiert. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den WCAG 2.2 AA Richtlinien erfolgte in Form einer Überprüfung durch die FFG.

Die Erklärung wurde zuletzt im Mai 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme und Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an servicebuero@bmimi.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website „mach-was-mit-sinn.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt

Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
E-Mail: servicebuero@bmimi.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren